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 |  | Motorrettungsbootführer Voraussetzungen für den Bootsführer Binnen/See Der Bewerber muss - mindestens 2 Jahre einen gültigen Dienstausweis besitzen,
- die Wasserrettungsdienstausbildung der Wasserwacht durchlaufen haben,
- den Ausbildungsnachweis als Bootsmann besitzen, soweit keine höherwertigeren Vorkenntnisse vorhanden sind,
- am Tag der Prüfungsabnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass er über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt und keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel vorliegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Motorrettungsbootführer sind für den Rettungsdienst auf Motorrettungsbooten ausgebildet, sie sind in der Lage mit der Besatzung eines Motorrettungsbootes alle anfallenden Aufgaben zu erfüllen. Dazu erhalten Sie eine fachliche Ausbildung im Führen von Motorrettungsbooten und eine Führungskräfteausbildung im Rahmen der Wasserwacht, Führen von Gruppen. Der Motorrettungsbootführer ist allen auf dem Rettungsboot Dienst versehenden Kameraden weisungsbefugt. Lehrkäfte für Motorrettungsbootführer Voraussetzungen Ausbilder Bootsdienst Binnen/See Der Bewerber muss - einen gültigen Dienstausweis der DRK-Wasserwacht besitzen,
- die Wasserrettungsdienstausbildung der DRK-Wasserwacht
- über ständige Fahrpraxis im entsprechenden Geltungsbereich verfügen,
- einen Nachweis über die erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung vorlegen und
- an mindestens zwei Lehrgängen als Ausbildungshelfer teilgenommen haben.
Zusätzliche Voraussetzung für den Ausbilder See ist der Nachweis des Sportbootführerscheins See. Weiterhin empfohlene Ausbildung: Funkausbildung. Lehrkräfte für die Ausbildung von Motorrettungsbootsführern sind Ausbilder, welche engagierte Mitglieder der Gemeinschaft und ausgebildete Rettungsschwimmer für den verantwortungsvollen Dienst auf dem Motorrettungsboot ausbilden und entsprechend des Sportbootführerscheins Binnen fort- und weiterbilden, sowie die notwendigen Prüfungen abnehmen. Die Ausbildung soll sicherstellen, dass der Bootsführer der DRK-Wasserwacht - die zur Führung eines Rettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt,
- das Rettungsboot zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und in Katastrophenfällen optimal einsetzen kann,
- das Rettungsboot in stets einsatzfähigem Zustand zu halten in der Lage sind und
- den Aufwand für das Rettungsboot durch sachgemäßen Gebrauch und fachgerechte Wartung in vertretbarem Umfang hält.
Mit einem dreijährigen Nachweis der Fortbildung sind Sie für ihre umfangreiche, verantwortungsvolle und interessante, Tätigkeit gerüstet. Die Zugangsvoraussetzungen können aus der Download - Bereich der Wasserwacht des DRK-Landesverbandes Brandenburg entnommen werden. |  |  |
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