Ausbildung Tauchen Voraussetzung für die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Des weiteren werden die Sanitätsdienstliche Ausbildung A verlangt. Die Taucher des Deutschen Roten Kreuzes werden von eigenen Lehrkräften zum Taucher im Rettungsdienst Stufe A und B, sowie Ausbilderassistenten und wiederum Ausbilder geführt. Eine Ausbildung für Taucher im Rettungsdienst umfasst einen ca. 12 bis 15 Wochenenden dauernden Kurs. Dieser beinhaltet die theoretische Ausbildung, sowie die Pool- und Freiwasserausbildung. Jedes dieser Teilgebiete wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst des Roten Kreuzes findet nach der GUV 10.7 statt. Anhand dieser Vorschrift ist für die Taucher die jährliche Untersuchung G 31-Überdruck für den Erhalt der Qualifikation Pflicht. Auch sind mindestens 10 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von mehr als 300 Minuten zu absolvieren. Die einzuhaltenden Sicherheitsregeln werden schon bei der Ausbildung streng beachtet. Die Taucher im Rettungsdienst absolvieren Ihre Tauchgänge nur an einer Sicherheitsleine mit einem ausgebildeten Leinenführer. Die Zugangsvoraussetzungen können aus der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift - Tauchen der Wasserwacht des DRK-Landesverbandes Brandenburg entnommen werden. Leinenführer Der Leinenführer arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Sicherheit des Tauchers voll verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört es: - Kontrolle des Tauchers vor Tauchbeginn
- auf Vollzähligkeit der Ausrüstung
- Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
- Leinenführung während des Tauchgangs
- über eine Signalleine hält der Leinenführer den Kontakt zum Taucher
- dirigiert den Taucher zu seinen Einsatzgebiet mittels Leinenzugzeichen
- Ablegen der Tauchausrüstung
- Kontrolle der Ausrüstung auf Vollzähligkeit
Taucher im Rettungsdienst Der Taucher arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Erfüllung der Aufgaben welche durch den Taucheinsatzleiter gestellt werden verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört es: - Kontrolle vor Tauchbeginn
- auf Vollzähligkeit der Ausrüstung
- Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
- Suchaufgaben/Bergung während des Tauchgangs
- über eine Signalleine hält der Taucher den Kontakt zum Leinenführer
- Ablegen der Tauchausrüstung
- Kontrolle auf Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
Taucheinsatzleiter Zum Taucheinsatzleiter können erfahrene Taucher im Rettungsdienst berufen werden, welche eine Ausbildung zum Einsatzführer "Tauchen" absolviert haben. Der Taucheinsatzleiter ist für das gesamte Einsatzgeschehen verantwortlich. Er hält den Kontakt zu den Einsatzführern der Polizei und der Feuerwehr, er setzt seine Kräfte nach Bedarf und Situation ein, bzw. beendet den Einsatz. Lehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst Lehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst sind Ausbilder, welche Leinenführer und Taucher im Rettungsdienst ausbilden und entsprechend der GUV 10.7 fort- und weiterbilden, sowie die notwendigen Prüfungen abnehmen. Mit dem jährlichen Nachweis der Fortbildung sind Sie für ihre umfangreiche, verantwortungsvolle und interessante, Tätigkeit gerüstet. Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Tauchen wird jedem freigestellt. |